Wir haben einen zusätzlichen Service für Sie, den wir Ihnen an dieser Stelle kurz vorstellen wollen:
Austausch & Reparatur Ihrer Fahrzeugscheiben!
- „Durch meine langjährige Tätigkeit als Filialleiter bei einer großen Kette für „Autoglas“, mit Standort in Göttingen, habe ich viele Erfahrungen im Bereich Reparatur und Austausch von Fahrzeugscheiben sammeln können, die Ihnen nun zu Gute kommen.
- Unser neuer Standort in Kaufungen (Papierfabrik) und dank eines neuen, zuverlässigen Cooperationspartners, habe ich nun die Möglichkeit, Ihnen diesen Service zusätzlich in meinem Portfolio anbieten zu können.„
Stefan Krahl, Juni 2021
Vorgehensweise bei Schadensfeststellung
Melden Sie den Schaden umgehend der Versicherung. Dies sollte im Idealfall noch vor der Reparatur erfolgen, da viele Versicherer bei Vorabinformation auf die Zahlung der vereinbarten Selbstbeteiligung verzichten. In diesem Fall werden die Reparaturkosten somit in voller Höhe übernommen.
Tipp: Beschädigungen an Ihren Glasscheiben am Fahrzeug sind immer über die Teilkasko Ihrer Kfz-Versicherung abgedeckt und kostet Sie maximal die jeweilige Selbstbeteiligung, die Sie ggf. mit Ihrem Versicherer vereinbart haben.
Schauen Sie mal auf Ihre Police!
Falls Sie gar nicht weiter kommen und unsicher sind, bringen Sie die Police einfach mit zum Termin.
Wir werden sicher gemeinsam eine gute Lösung erarbeiten können.
Scheibe defekt – Reparieren oder tauschen?
Das ist eine gute Frage und meist auch für den Laien nicht sofort erkennbar.
Meistens lässt sich ein Steinschlagdurchaus auch nur reparieren und es muss nicht gleich die Scheibe getauscht werden. Viele Autobesitzer unterschätzen allerdings die weitreichenden Folgen eines Steinschlages in der Frontscheibe. Die Windschutzscheibe ist nämlich maßgeblich an der Stabilität und Statik der Fahrzeugkarosserie beteiligt, daher kann eine Beschädigung durchaus zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Aus diesem Grund sollten Sie bei einem Steinschlag immer schnell reagieren, damit der Schaden umgehend behoben werden kann.
Eine Reparatur hängt dabei von mehreren Kriterien und Voraussetzungen ab:
- Beschädigung ist nicht größer als ein Zwei-Euro-Stück
- Entfernung zum Scheibenrand beträgt mindestens zehn Zentimeter
- Schaden liegt nicht im Sichtfeld des Fahrers (senkrechter, etwa 30 cm breiter Streifen – ausgehend von der Lenkradmitte)
Der ADAC hat zu diesem Thema einen sehr interessanten Beitrag veröffentlicht, den ich Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten möchte.
(Hier 1x klicken!)
Darüber hinaus versuchen wir uns auch auf dem Bereich der Aufarbeitung von verblassten/ vergilbten Scheinwerfern, die Mittels eines aufwendigen Schleif- und Polierverfahrens zu einem Großteil gerettet und nicht gleich für „teuer Geld“ ausgetauscht werden müssen.
In beiden Fällen ist ein persönlicher Termin zur Beratung jedoch unumgänglich und zwingend erforderlich.
Unsere Beratungen sind ein kostenloser Service, den wir Ihnen grundsätzlich bei all‘ unseren Dienstleistungen anbieten.